Jetzt ist es endgültig: Der deutsche Bundestag hat mit der Mehrheit der Koalition den Regierungsentwurf zum Jugendschutz als Gesetz verabschiedet.
Im Kern beinhaltet es die Ausweitung des Katalogs der automatisch indizierten "schwer jugendgefährdenden" Spiele.
Des Weiteren müssen nach diesem Gesetz die USK– und FSK-Aufkleber deutlich vergrößert werden (min. 1200 mm²).

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Fortsetzung:
Auf der Liste stehen zukünftig nicht mehr nur Gewalt oder Krieg "verherrlichende" sondern auch von "Gewalt beherrschte" Titel, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten" umfassen.
Wie sich das Gesetz auf die Praxis auswirken wird, ist bislang noch unklar. Besitz und Herstellung dieser Spiele sind jedoch nicht verboten.
Allerdings können sich Eltern strafbar machen, wenn sie ihren Kindern Spiele dieser Art überlassen (
Quelle).